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Unser Service für Sie: Wir erstellen Ihnen interaktive Karten ihres Gemeindegebiets und liefern Ihnen diese mit einer kostenfreien GIS-Viewer-Software aus. Damit Sie immer den Überblick behalten. Die Geodaten (Luftbilder, amtliche Karten) erhalten Sie kostenfrei vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Bei der Beschaffung sind wir Ihnen gerne behilflich. Schauen Sie sich das Leistungsspektrum in
einer Powerpoint-Präsentation
(1,3 MB) an. Interessiert:
"FFH-Gebiete" sind besondere Schutzgebiete nach der "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (Richtlinie 92/43/EWG vom 21.5.1992), wie die FFH-Richtlinie vollständig heißt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unter anderem zur Einrichtung dieser Schutzgebiete, die Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden. Die Gebiete der FFH-Richtlinie dienen der Erhaltung ausgewählter natürlicher oder naturnaher Lebensräume und gefährdeter Arten, deren Schutz in ganz Europa von hoher Bedeutung ist. Lebensräume und Arten, die aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder der starken Gefährdung in der Europäischen Gemeinschaft in besonderer Weise bedroht sind, werden als prioritär eingestuft. Für sie sind die Maßnahmen zur Sicherung besonders intensiv durchzuführen. Das Verfahren zur Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume wird für die FFH-Gebiete nicht einheitlich vorgeschrieben. Vielmehr können angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten die geeigneten Instrumente gewählt werden. In Rheinland-Pfalz sollen deshalb vor allem die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes ausgeschöpft werden. Das Auswahlverfahren Die Auswahl der Gebiete erfolgt aufgrund von fachlichen Kriterien. Kenntnisse über Vorkommen, Bestandsgröße und Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten werden dabei herangezogen. Rheinland-Pfalz hat auf dieser Grundlage einen Vorschlag zum Aufbau von Natura 2000 erstellt, der 74 FFH-Gebiete umfasst. Diese Gebietsmeldungen wurden im März 2001 der EG-Kommission in Brüssel vorgelegt. Im folgenden Schritt werden sie im Rahmen einer biogeografischen Konferenz geprüft. Für die kontinentale Region, zu der Rheinland-Pfalz gehört, wird diese Bewertung voraussichtlich im Herbst 2002 stattfinden. Danach erfolgt die Bewertung der Gebietsvorschläge auf ihre europaweite Bedeutsamkeit. Im weiteren Verfahren legt die Kommission die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung fest. Schließlich wird die deutsche Gebietsliste im Bundesanzeiger, dem amtlichen Mitteilungsblatt der Bundesregierung, veröffentlicht. Für die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind Managementpläne über
jeweils sechs Jahre aufzustellen und zur Erhaltung eines
günstigen Zustands der Lebensräume und Arten umzusetzen. Quelle: http://www.muf.rlp.de/natura2000/ffh/Datenblaetter/Einfuehrungffh.htm Weitere Links: Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002) |
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